Für Züchter und Welpenkäufer
Der Satz kommt selten als Frage. Er kommt als Urteil, und er soll erklären, warum ein Welpe etwas kostet. Wer ihn ausspricht, weiß meist nicht, welchen Aufwand Hundezucht bedeutet — und dass die Auflagen selbst es sind, die aus ihr einen Beruf machen.
Tiere lassen sich nicht nach Feierabend versorgen. Sie brauchen Anwesenheit — beim Füttern, beim Reinigen, beim Beobachten, und in den Wochen nach einem Wurf rund um die Uhr. Eine Hündin, die wirft, richtet sich nicht nach Arbeitszeiten, und Welpen, die sozialisiert werden sollen, brauchen Menschen, die da sind.
Bei einem bewilligungspflichtigen Betrieb ist das keine Frage der Auslegung: Dort wird ständige Anwesenheit verlangt. Einer Arbeit außer Haus nachzugehen, ist damit nicht vereinbar. Für den meldepflichtigen Züchter mit höchstens zwei Würfen im Jahr gilt diese Auflage nicht — er ist der Einzige, der es tatsächlich nebenbei tun kann.
Daraus folgt eine Kette, die sich nicht auflösen lässt. Wer nicht arbeiten gehen darf, muss seinen Lebensunterhalt aus der Zucht bestreiten. Die einzige Alternative wäre, vermögend zu sein — und wer vermögend ist, tut sich einen bewilligungspflichtigen Zuchtbetrieb ganz sicher nicht an.
Deshalb gibt es die kleine bewilligungspflichtige Zucht mit drei bis fünf Würfen im Jahr praktisch nicht. Bei den meisten Rassen und ihren Wurfstärken geht sich das nicht aus: zu viel Auflage für zu wenig Grundlage. Wer diese Schwelle überschreitet, führt einen Betrieb — nicht, weil er es so wollte, sondern weil die Auflagen keine andere Bauform zulassen.
Der Vorwurf beschreibt damit keine Entgleisung, sondern genau das, was das Regelwerk verlangt.
Die Vorstellung, Hundezucht sei unterhalb einer bestimmten Größe eine private Angelegenheit, hält sich hartnäckig. Sie stimmt nicht. Die Schwelle, ab der eine Bewilligung nötig wird, ist eine Schwelle des Tierschutzrechts — über steuerliche Fragen sagt sie nichts.
Zwar ist die Tierzucht in der Gewerbeordnung ausgenommen, ein Gewerbeschein also nicht nötig. Das Finanzamt bewertet die Hundezucht dennoch als gewerbliche Tätigkeit und besteuert sie entsprechend. Wer Welpen abgibt und dafür Geld bekommt, ist steuerlich von Anfang an in einer Rolle, die er sich nicht aussuchen kann.
Der Vorwurf lautet also sinngemäß: Sie sollen alle Pflichten eines Betriebs erfüllen, aber es soll nicht Ihr Beruf sein.
Rechnet man nach, dreht sich der Vorwurf um. Teuer wird Zucht durch das, was der Tierschutz verlangt: Untersuchungen der Elterntiere, Wartezeiten zwischen den Würfen, größere Flächen, tierärztliche Begleitung, längere Aufzucht. Jede dieser Vorgaben kostet Geld und bringt keines ein.
Wer sie umgeht, hat die geringsten Kosten. Der Vorwurf, jemand verdiene an Hunden, trifft deshalb am härtesten den, der am meisten hineinsteckt — und am wenigsten den, der nichts davon macht.
Es gibt daneben den kleinen, meldepflichtigen Züchter, der es neben einem Beruf tut. Ihm fehlt die Anwesenheitsauflage, und nur deshalb geht die Doppelbelastung überhaupt auf. An den Anforderungen an die Zucht selbst — Untersuchungen, Präventionskonzept, Dokumentation — ändert das nichts.
Die Frage ist nicht, ob jemand davon lebt. Die Frage ist, was er dafür tut.
ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter, mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Es beantwortet die Moralfrage nicht — es ersetzt sie durch eine, die sich beantworten lässt.
Denn ob jemand von der Zucht lebt, ist von außen nicht zu erkennen und sagt über die Hunde nichts. Ob die Elterntiere untersucht und für zuchttauglich befunden wurden, ist dagegen belegt oder eben nicht. Zu jedem Welpen gehört ein Zertifikat, dessen Kontrollcode jeder selbst eingeben kann. Für Welpenkäufer ist das kostenlos.
Das ist der bessere Maßstab, in beide Richtungen: Er entlastet den, der sorgfältig arbeitet, und er hilft dem Käufer, der wissen will, woran er ist.